Wie auch in einigen Tageszeitungen zu lesen war, berichtete der VKI in seiner letzten Ausgabe ("Konsument" von Juni) über den unrühmlichen Schmäh von Smartphone-Herstellern (allen voran Samsung) Gewährleistungsfälle abzuschmettern. Man behauptet einfach das Gerät hätte einen Wasserschaden erlitten und wäre daher nicht reparierbar. Zudem ist das natürlich kein Gewährleistungsfall und der Kunde wird für diese Feststellung auch noch mit 30 bis 40,- zur Kasse gebeten. Unser Tipp dazu: da der Kunde diesen Verhalt beim Kauf nicht prüfen kann (die oft angesprochenen Feuchtigkeitsindikatoren sind innen im Gerät), sollte man auf versteckten Mangel plädieren. Der Verkäufer müsste beweisen, dass das Gerät ohne Feuchtigkeitsschaden übergeben wurde, was wohl schwer sein wird.
Weiter > |
---|